Startseite | Sitemap | Portale | Über Uns | Kontakt | AGB | Impressum

Vorratsgesellschaften

Als Vorratsgesellschaften bezeichnet man die Kapitalgesellschaften, die zuvor gegründet wurden, und zur sofortiger Übernahme durch einen Käufer bereit stehten. Somit werden diese später als eine sogenannte „leere Hülle" an einen Dritten, der diese Gesellschaft zur Aufnahme einer Geschäftstätigkeit nutzten möchte, verkauft.

 

Der Unterschied zwischen einer Mantelgesellschaft und einer Vorratsgesellschaft besteht darin, dass Vorratsgesellschaften vorab noch keiner Geschäftstätigkeit nachgegangen sind. Somit wird gewährleistet, dass das Kapital vollständig enthalten ist und nicht mit Restschulden belastet wird. Dies erspart dem Käufer einen langen Prozess der Eintragung einer Kapitalgesellschaft in das Handelsregister und minimiert zugleich die mit dieser Zeit verbundenen Haftungsrisiken.

 

Nach dem Erwerb einer Vorratsgesellschaft muss der Käufer nur noch dem Handelsregister offenlegen, dass es sich um eine Vorratsgesellschaft handelt und die restlichen Angaben wie z.B. Unternehmensgegenstand, der Sitz des Unternehmens, Mitglieder etc. machen.

 

Der Tag der Offenlegung und Anmeldung einer Kapitelgesellschaft ist gleichzeitig auch der Stichtag. Somit ist eine Vorratsgesellschaft innerhalb von 48 Stunden einsatzbereit, wodurch die Haftung sehr schnell auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt wird.

 


Sie benötigen dringend eine Kapitalgesellschaft?

 

Die VRB Vorratsgesellschaften GmbH ist seit Jahren einer der führenden Anbieter eingetragener Kapitalgesellschaften.

 

 

 

Verwandte Themen: Existenzgründung

 

Alle Marken sind Eigentum Ihrer Urheber und dienen hier lediglich zu Referenzzwecken.
Das Kopieren von Inhalten oder Teilen der Seiten wird strafrechtlich Verfolgt.
© 2006 - 2010 ein Webportal von goodRanking - Alle Rechte vorbehalten